Prävention

Die Gemeinden, Gruppierungen und kirchlichen Einrichtungen im Dekanat Hegau möchten ein sicherer Ort sein für Kinder und Jugendliche, aber auch für andere schutz- und hilfebedürftige Personen jedweden Alters, an dem sich alle wohlfühlen können.
Das ist das Ziel aller, die sich seit vielen Jahren mit dem Thema „Schutz vor sexualisierter Gewalt“ beschäftigen: Kirche, Gesellschaft und Staat haben in den letzten Jahrzehnten viele Gesetze, Verordnungen und Studien erstellt / erstellen lassen und veröffentlicht. Viele Maßnahmen und Standards wurden entwickelt und umgesetzt, und in der Erzdiözese Freiburg in der Präventionsordnung festgelegt.
Maßnahmen im Dekanat Hegau und in der Erzdiözese Freiburg:
- So bieten Schutzkonzepte für alle Träger-Institutionen (Dekanate, Seelsorgeeinheiten, Verbände, ...) einerseits Informationen, andererseits aber auch Handlungssicherheit. Jede Seelsorgeeinheit hat ein Mantelschutzkonzept erarbeitet, das in den Gremien, Teams, und Gruppierungen immer wieder diskutiert werden.
- Alle Personen, die mit Schutzbedürftigen ehrenamtlich oder hauptberuflich arbeiten, müssen zum Thema Prävention geschult und sensibel sein für ein grenzachtendes Miteinander.
- Durch die verbindliche Etablierung des Verhaltenskodex für Mitarbeitende der Erzdiözese und die zu unterschreibende Erklärung zum grenzachtenden Umgang wird die Haltung des grenzachtenden und präventionssensiblen Umgangs als Voraussetzung für eine Mitarbeit in der Erzdiözese festgelegt.
- Je nach Tätigkeit muss auch ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden (auch von ehrenamtlichen Mitarbeitenden).
- Für den Ernstfall bestehen klare Meldewege, und auch das entsprechende Interventions-Vorgehen ist standardisiert.
Darüber hinaus sichert der Einsatz einer Ansprechpersonen im Dekanat und in den Seelsorgeeinheiten eine unkomplizierte und unmittelbare Ansprechbarkeit zum Thema auf der mittleren Ebene und der Diözesanebene.
Die Vertrauenspersonen für die Seelsorgeeinheit Höri sind der Leitende Pfarrer und die Gemeindereferentin.
Diese und weitere Maßnahmen tragen dazu bei, dass das Ziel des sicheren Ortes für alle erreicht werden kann.
Weitere Infos zur Präventionsarbeit in der Erzdiözese finden Sie hier.
Institutionelles Schutzkonzept des Dekanats Hegau
Das Institutionelle Schutzkonzept (ISK) des Dekanats Hegau hat Gültigkeit für alle Einrichtungen der katholischen Kirche im Hegau (Seelsorgeeinheiten, Kindertageseinrichtungen, Verrechnungsstelle, Einrichtungen in Trägerschaft der Seelsorgeeinheiten usw.).
Das ISK wurde ebenfalls für die zukünftige Pfarrei Herz-Jesu / Kirchengemeinde Hegau konzipiert und hat für diese ab dem 01. Januar 2026 bis auf Widerruf Gültigkeit:
Das ISK wurde ebenfalls für die zukünftige Pfarrei Herz-Jesu / Kirchengemeinde Hegau konzipiert und hat für diese ab dem 01. Januar 2026 bis auf Widerruf Gültigkeit:
Aufklärung sexualisierter Gewalt im Erzbistum Freiburg

Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Machtstrukturen und Aktenanalyse“ zum früheren Umgang des Erzbistums Freiburg mit Fällen sexualisierter Gewalt ist im April 2023 veröffentlicht worden.
Darin werden Verschleierung von Missbrauchstaten, schweres Fehlverhalten und gravierende Rechtsverstöße im Umgang mit Straftaten in weit größerem Umfang offenbart, als bis dahin bekannt. Der Schutz der Institution Kirche und der Täter habe über allem gestanden, für Betroffene und Angehörige habe es keine Hilfen gegeben, sie wurden allein gelassen.
Der Abschlussbericht kann auf www.ebfr.de/aufklaerung sowie auf der Webseite der GE-Kommission heruntergeladen werden.










